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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das grundlegende Gesetz des deutschen Zivilrechts [→ Privatrecht]. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das tägliche Leben, den Geschäftsverkehr, das Familienleben und das Erbrecht fest. Das BGB ist in fünf Bücher gegliedert, die jeweils einen zentralen Bereich des Zivilrechts abdecken und mit allgemeinen Vorschriften beginnen, die für das gesamte Privatrecht gelten. Es bildet die Grundlage für zahlreiche Spezialgesetze und ist maßgeblich für die Rechtsprechung und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland.

BGB, Buch 1 → Allgemeiner Teil
Enthält die grundlegenden Regeln des Zivilrechts: Rechts- und Handlungsfähigkeit, Sachenbegriff, Rechtsgeschäfte, Fristen, Verjährung und Ausübung von Rechten.

BGB, Buch 2 → Recht der Schuldverhältnisse
Regelt die schuldrechtlichen Beziehungen: allgemeine Pflichten, Verträge (Kauf, Miete, Dienstvertrag), unerlaubte Handlungen und ungerechtfertigte Bereicherung.

BGB, Buch 3 → Sachenrecht
Regelt die dinglichen Rechte an Sachen: Besitz, Eigentum, beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken (Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten), Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) und Pfandrecht an beweglichen Sachen.

BGB, Buch 4 → Familienrecht
Regelt die familienrechtlichen Beziehungen: Ehe (Verlöbnis, Eheschließung, Aufhebung, Scheidung, eheliches Güterrecht), Verwandtschaft (Abstammung, Unterhalt, elterliche Sorge, Annahme als Kind) sowie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

BGB, Buch 5 → Erbrecht
Regelt das Erbrecht: Erbfolge (gesetzliche und testamentarische), rechtliche Stellung des Erben (Annahme, Ausschlagung, Haftung, Erbengemeinschaft), Testament (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Testamentserrichtung), Erbvertrag, Pflichtteil, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, Erbschein und Erbschaftskauf.

siehe auch

Privatrecht
Das Recht, das die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Privatpersonen untereinander regelt.

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