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privatrecht:schadensersatz_statt_der_leistung_wegen_nicht_oder_nicht_wie_geschuldet_erbrachter_leistung

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Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

§ 281 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung bei Nichtleistung oder Schlechtleistung.

§ 281 (1) BGB → Schadensersatz statt Leistung bei Nichtleistung oder Schlechtleistung
Regelt die Grundvoraussetzungen für den Schadensersatzanspruch statt der Leistung bei Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung.

§ 281 (2) BGB → Entbehrlichkeit der Fristsetzung
Bestimmt, wann die Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich ist.

§ 281 (3) BGB → Abmahnung statt Fristsetzung
Sieht eine Abmahnung vor, wenn eine Fristsetzung nicht in Betracht kommt.

§ 281 (4) BGB → Ausschluss des Leistungsanspruchs
Regelt den Ausschluss des Leistungsanspruchs bei Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs.

§ 281 (5) BGB → Rückforderung des Geleisteten
Bestimmt das Rückforderungsrecht des Schuldners bei Schadensersatz statt der ganzen Leistung.

siehe auch

BGB, Buch 2, Abschnitt 1, Titel 1 → Verpflichtung zur Leistung
Regelt die grundlegenden Pflichten aus Schuldverhältnissen, einschließlich Leistungspflichten und Nebenpflichten.

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