Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


privatrecht:personengesellschaft

finanzcheck24.de

Personengesellschaft

§ 14 (2) BGB

Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

siehe auch

privatrecht/personengesellschaft.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1