Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt.
Fahrlässigkeit setzt Vorhersehbarkeit der Gefahr voraus, gegen die der Geschädigte Vorkehrungen treffen sollte.1)
Fahrlässig handelt auch, wer sich erkennbar im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt; er muss mit einer von der eigenen Einschätzung abweichenden Beurteilung durch Gericht und Behörden rechnen.2)
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