§ 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die regelmäßige Verjährungsfrist.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
BGB Buch 1, Abschnitt 5 → Gegenstand und Dauer der Verjährung
Definiert, welche Ansprüche verjähren, legt die Verjährungsfristen fest und regelt den Beginn der Verjährung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de