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privatrecht:regelmaessige_verjaehrungsfrist

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Regelmäßige Verjährungsfrist

§ 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die regelmäßige Verjährungsfrist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

siehe auch

BGB Buch 1, Abschnitt 5 → Gegenstand und Dauer der Verjährung
Definiert, welche Ansprüche verjähren, legt die Verjährungsfristen fest und regelt den Beginn der Verjährung.

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