Die Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensweisen für den Ablauf von Zivilprozessen vor deutschen Gerichten. Sie strukturiert sich in verschiedene Bücher und Abschnitte, die jeweils spezifische Aspekte der Zivilprozesse behandeln, von allgemeinen Vorschriften und den Zuständigkeiten der Gerichte bis hin zu speziellen Verfahrensvorschriften und Rechtsmitteln.
Buch 1 (§§ 1–252) → Allgemeine Vorschriften
Legt die grundlegenden Regeln und Zuständigkeiten der Gerichte im Zivilprozess fest.
Buch 2 (§§ 253–494) → Verfahren im ersten Rechtszug
Regelt das Verfahren vor den Landgerichten und Amtsgerichten im ersten Rechtszug.
Buch 3 → Rechtsmittel
Behandelt die Berufung, Revision und Beschwerde gegen erstinstanzliche Urteile und Beschlüsse.
Buch 4 → Wiederaufnahme des Verfahrens
Regelt die Wiederaufnahme des Verfahrens durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage.
Buch 5 → Urkunden- und Wechselprozess
Bbehandelt die besonderen Verfahrensregeln für den Urkunden- und Wechselprozess.
Buch 6 (§§ 606–614) → Weitere besondere Verfahren
Enthält Vorschriften zu besonderen Verfahren, insbesondere zu englischsprachigen Verfahren vor Commercial Courts.
Buch 7 → Mahnverfahren
Behandelt das Mahnverfahren zur vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen.
Buch 8 (§§ 704–959) → Zwangsvollstreckung
Behandelt die Zwangsvollstreckung zur Beitreibung von Geldforderungen und zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen.
Buch 9 (weggefallen)
Buch 10 → Schiedsrichterliches Verfahren
Behandelt die allgemeinen Vorschriften für schiedsrichterliche Verfahren sowie Schiedsvereinbarung, Schiedsgericht und Schiedsspruch.
Buch 11 (§§ 1079–1117) → Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Behandelt die justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union, insbesondere Zustellung, Beweisaufnahme und Prozesskostenhilfe.
Buch 12 (§§ 1121–1136) → Erprobung und Evaluierung
Enthält Vorschriften zur Erprobung und Evaluierung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Zivilprozessordnung.
→ Verfahrensrecht
Die Gesamtheit der rechtlichen Regeln, die den Ablauf gerichtlicher Verfahren regeln.
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