Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Die Designverordnung (DesignV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die das Verfahren zur Anmeldung, Eintragung und Verwaltung von Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) konkretisiert. Sie ergänzt das Designgesetz (DesignG) und enthält detaillierte Regelungen zu den formalen und technischen Anforderungen an Designanmeldungen, zur Darstellung und Klassifizierung von Designs, zu Eintragungs- und Nichtigkeitsverfahren sowie zu internationalen Eintragungen nach dem Haager Musterabkommen. Die DesignV dient damit der praktischen Umsetzung des Designschutzes in Deutschland und gewährleistet ein einheitliches, transparentes und rechtssicheres Verfahren vor dem DPMA.
DesignV, Abschnitt 1 (§§ 1–2) → Allgemeines
Bestimmt den Geltungsbereich der Designverordnung als verfahrensrechtliche Ergänzung zum Designgesetz und zur DPMA-Verordnung.
DesignV, Abschnitt 2 (§§ 3–14) → Eintragungsverfahren
Konkretiert Form und Inhalt der Anmeldung (Pflicht- und Zusatzangaben), Übermittlungswege und Darstellungsvorgaben.
DesignV, Abschnitt 3 (§§ 15–20) → Designregister, Verfahren nach Eintragung
Bestimmt die in das Register aufzunehmenden Angaben und nachträgliche Eintragungen (u.
DesignV, Abschnitt 4 (§§ 21–22) → Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
Beschreibt Antragstellung und Ablauf des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA.
DesignV, Abschnitt 5 (§§ 23–25) → Internationale Eintragungen
Regelt verfahrensrechtliche Besonderheiten für internationale (Haager) Registrierungen mit Wirkung für Deutschland: Fristen und Inhalt von Stellungnahmen gegen Schutzverweigerungen, die Umschreibung/Eintragung von Rechtsnachfolgen und die nachträgliche Schutzentziehung.
DesignV, Abschnitt 6 (§§ 26–27) → Schlussvorschriften
Enthält Aufbewahrungspflichten für die Wiedergabe eingetragener Designs über die Löschung hinaus sowie Übergangsvorschriften zur Anwendbarkeit einzelner Regelungen.
DesignG → Designgesetz
Regelt die materiellen Voraussetzungen, den Umfang und die Wirkungen des Designschutzes sowie die Verfahren vor dem DPMA
→ Designrecht
Regelt den rechtlichen Schutz von Gestaltungen und Erscheinungsformen gewerblicher Erzeugnisse und bildet damit das zentrale Schutzsystem für das ästhetische Produktdesign in Deutschland.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de