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designrecht:formblaetter

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Formblätter

§ 2 der DesignV regelt die Verfügbarkeit von Formblättern für das Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt.

§ 2 DesignV

Formblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, können beim Deutschen Patent- und Markenamt angefordert oder von der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts (www.dpma.de) heruntergeladen werden.

siehe auch

DesignV, Abschnitt 1 → Allgemeines
Regelt den Anwendungsbereich der Verordnung und die Verwendung von Formblättern.

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