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designrecht:weiterbehandlung_der_anmeldung

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Weiterbehandlung der Anmeldung

§ 13 der DesignV regelt die Anforderungen an den Antrag auf Weiterbehandlung einer infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung nach § 17 Absatz 1 DesignG.

§ 13 DesignV

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten: 1. das Aktenzeichen der Anmeldung, 2. den Namen des Anmelders und 3. das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.

siehe auch

DesignV, Abschnitt 2 → Eintragungsverfahren
Beschreibt den Inhalt der Anmeldung, die Einreichung, Angaben zum Anmelder, Wiedergabe des Designs, Erzeugnisangaben, Prioritäten, Teilung von Sammelanmeldungen, Weiterbehandlung und Übersetzungen.

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