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Patente sind nach überkommenem (deutschem) Verständnis staatlich gewährte subjektive Ausschlussrechte1) für neue [§ 3 (1) S. 1 PatG→ Neuheit] technische Erfindungen [→ Technizität, Erfindung] die auf einer erfinderischen Tätigkeit [§ 4 Satz 1 PatG → Erfinderische Tätigkeit] beruhen und gewerblich anwendbar [§ 5 PatG → Gewerbliche Anwendbarkeit] sind (vgl. § 1 Abs. 1 PatG → Patentfähigkeit).2)
Patente werden in einem Verwaltungsverfahren [→ Patentanmeldeverfahren] durch Verwaltungsakt [→ Erteilungsbeschluss] erteilt und stellen nach ihrer Erteilung mit dem Eigentum vergleichbare absolute Rechte [→ Geistiges Eigentum] dar, die Dritten gegenüber vor den Zivilgerichten durchgesetzt werden können [→ Patentverletzung].3)
Der Patentschutz unterliegt dem Grundsatz der Territorialität [→ Territorialitätsgrundsatz, wonach ein für ein bestimmtes Hoheitsgebiet erteiltes Patent nur dort Wirkung entfaltet.4)
Neben den nationalen Patenten gibt es seit mehreren Jahrzehnten ein europäisches Patent, das auf dem Europäischen Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973 – EPÜ5) beruht und vom Europäischen Patentamt erteilt wird.6)
Das Patent verleiht seinem Inhaber [→ Recht auf das Patent] das räumlich und zeitlich befristete ausschließliche Recht, allein über die Erfindung zu verfügen. Die das Patent betreffenden Normen finden sich im ersten Abschitt des Patentgesetzes. Die Anmeldung der Erfindung zum Patent erfolgt beim Patentamt. Die Wirkungen des Patents treten mit Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung des Patents ein.
Erster Abschnitt des Patentgesetzes §§ 1 - 25 PatG:
§ 1 (1) PatG → Patentfähigkeit
§ 1 (2) PatG → Biotechnologische Erfindungen
§ 1 (3) - (4) PatG → Patentierungsausschluß nicht technischer Gegenstände oder Tätigkeiten
§ 1a PatG → Biotechnologische Erfindungen
§ 2 PatG → Patentierungsverbot für sittenwidrige Erfindungen
§ 2a PatG → Patentierungsverbot
§ 3 PatG → Neuheit, Stand der Technik
§ 4 PatG → Erfinderische Tätigkeit
§ 5 PatG → Gewerbliche Anwendbarkeit
§ 6 PatG → Recht auf das Patent
§ 7 PatG → Anmelderfiktion, Priorität bei widerrechtlicher Entnahme
§ 8 PatG → Vindikation
§ 9 PatG → Wirkung des Patents, Patentverletzung
§ 10 PatG → Mittelbare Patentverletzung
§ 11 PatG → Beschränkungen der Wirkung des Patents
§ 12 PatG → Vorbenutzungsrecht
§ 13 PatG → Staatliche Benutzungsanordnung
§ 14 PatG → Schutzbereich des Patents
§ 15 PatG → Rechtsübergang
§ 16 PatG → Laufzeit des Patents
§ 16a PatG → Ergänzendes Schutzzertifikat
§ 17 PatG → Jahresgebühren
§ 20 PatG → Erlöschen des Patents
§ 21 PatG → Widerruf des Patents
§ 22 PatG → Nichtigkeit des Patents
§ 23 PatG → Lizenzbereitschaft
§ 24 PatG → Zwangslizenz
§ 25 PatG → Vertretung
→ Patentrecht
→ Patentstatistik des Deutschen Patent- und Markenamtes
PatG → Patentgesetz
PatG → Normen des Patentgesetzes
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