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patentrecht:erteilungsbeschluss

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Erteilungsbeschluss

§ 49 (1) PatG → Voraussetzungen für die Patenterteilung
Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Prüfungsstelle die Erteilung des Patents beschließt, einschließlich der Erfüllung bestimmter Anforderungen und der Patentfähigkeit der Erfindung.

patentrecht/erteilungsbeschluss.txt · Zuletzt geändert: von mfreund