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Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) beschreibt die durch den gewerblichen Rechtsschutz geschützten absoluten Rechte an immateriellen Gütern [→ Immaterialgüterrecht]. Der Schutz des geistigen Eigentums umfasst immaterielle Rechte, die den Schutz von kreativen und geistigen Schöpfungen sichern. Dazu gehören Erfindungen, Marken, Urheberrechte und Designs. Diese Rechte gewähren den Inhabern exklusive Nutzungsrechte, die es ihnen ermöglichen, ihre Erfindungen, Werke oder Marken wirtschaftlich zu verwerten und gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen.

Die Behörden für den Schutz geistigen Eigentums sind staatliche oder zwischenstaatliche Institutionen, die für die Registrierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an Patenten, Marken, Designs und anderen immateriellen Gütern verantwortlich sind.

Richtlinie 2004/48/EG → Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
Zielt darauf ab, die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

siehe auch

Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum
Umfassen den rechtlichen Schutz von immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten sowie den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, um kreative Leistungen, wirtschaftliche Interessen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.

geistiges_eigentum.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/10 09:24 von mfreund