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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:erfindung

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Erfindung

Eine Erfindung ist das Ergebnis eines kreativen Prozesses [→ geistiges Eigentum], bei dem eine Person oder ein Team [→ Erfinder] eine Lösung für ein Problem entwickelt oder eine neue Möglichkeit entdeckt, etwas zu tun.

Eine Erfindung kann sich in konkreten Erzeugnissen oder Gegenständen, physischen Vorrichtungen oder Geräten, in einer Abfolgen von Schritten [→ Verfahren] oder Handlungen zur Herstellung eines Produkts [→ Herstellungsverfahren] oder zur Durchführung eines technischen Prozesses, sowie in der spezifischen Verwendung eines bekannten Erzeugnisses oder Verfahrens für einen neuen Zweck äußern [→ Anspruchskategorie].

Der Gegenstand der Erfindung bezieht sich auf die spezifische technische Lehre, die in der Patentanmeldung beschrieben wird.

Patente werden gemäß § 1 (1) PatG [→ Patentfähigkeit] für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Biotechnologische Erfindungen (§ 1 (2) PatG) umfassen Produkte, die aus biologischem Material bestehen oder dieses enthalten, sowie Verfahren zur Herstellung oder Bearbeitung biologischen Materials.

Die Erfindung muss in der Patentanmeldung so deutlich und vollständig offenbart werden, dass ein Fachmann sie ausführen kann [§ 34 (4) PatG → Ausführbarkeit der Erfindung].

Das Recht auf das Patent (§ 6 (1) PatG) steht dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger zu. Der Erfinder muss in der Patentanmeldung genannt werden. Ein Miterfinder ist eine Person, die zusammen mit anderen an der Schaffung der technischen Lehre einer Erfindung beteiligt war. Jeder Miterfinder muss einen schöpferischen Beitrag zur Erfindung geleistet haben, der über routinemäßige Tätigkeiten hinausgeht[8].

Entwicklungstätigkeit umfasst die Arbeit, die zur Weiterentwicklung und Verfeinerung einer Erfindung geleistet wird. Diese Tätigkeiten können Forschung, Design, Tests und Anpassungen umfassen, die notwendig sind, um die Erfindung zur Marktreife zu bringen.

Erprobungstätigkeit bezieht sich auf die Tests und Versuche, die durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit einer Erfindung zu überprüfen. Diese Tätigkeiten sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Erfindung wie beabsichtigt funktioniert.

Ein wesentliches Element der Erfindung ist ein zentraler Bestandteil oder Aspekt der technischen Lehre, der für die Funktion und den Erfolg der Erfindung unerlässlich ist. Ohne dieses Element würde die Erfindung nicht die beabsichtigte Wirkung erzielen.

siehe auch

patentrecht/erfindung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/03 08:31 von mfreund