Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 58 des MarkenG regelt die Abgabe von Gutachten durch das Deutsche Patent- und Markenamt.
§ 58 Abs. 1 MarkenG → Gutachtenpflicht bei abweichenden Sachverständigengutachten
Verpflichtet das Patentamt zur Gutachtenerstellung bei abweichenden Sachverständigengutachten.
§ 58 Abs. 2 MarkenG → Beschränkung der Gutachtenerstellung außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs
Untersagt Gutachtenerstellung außerhalb des Aufgabenbereichs ohne Genehmigung.
§§ 56 - 65 MarkenG → Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt
Enthält allgemeine Verfahrensvorschriften für Markenangelegenheiten beim DPMA, einschließlich Zuständigkeiten, Akteneinsicht und Kosten.
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.
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