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markenrecht:gutachten
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Gutachten

§ 58 des MarkenG regelt die Abgabe von Gutachten durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

§ 58 Abs. 1 MarkenG → Gutachtenpflicht bei abweichenden Sachverständigengutachten
Verpflichtet das Patentamt zur Gutachtenerstellung bei abweichenden Sachverständigengutachten.

§ 58 Abs. 2 MarkenG → Beschränkung der Gutachtenerstellung außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs
Untersagt Gutachtenerstellung außerhalb des Aufgabenbereichs ohne Genehmigung.

siehe auch

§§ 56 - 65 MarkenG → Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt
Enthält allgemeine Verfahrensvorschriften für Markenangelegenheiten beim DPMA, einschließlich Zuständigkeiten, Akteneinsicht und Kosten.

§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten

MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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