Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

markenrecht:gebuehren

finanzcheck24.de

Gebühren

§ 109 (1) MarkenG

Soll die internationale Registrierung auf der Grundlage einer im Register eingetragenen Marke vorgenommen werden und ist der Antrag auf internationale Registrierung vor der Eintragung der Marke in das Register gestellt worden, so wird die nationale Gebühr nach dem Patentkostengesetz für die internationale Registrierung am Tag der Eintragung fällig.

§ 109 (2) MarkenG

Die nationale Gebühr nach dem Patentkos- tengesetz für die internationale Registrierung ist in- nerhalb eines Monats nach Fälligkeit zu zahlen. Die Fälligkeit richtet sich nach § 3 Absatz 1 des Patent- kostengesetzes oder nach Absatz 1.

siehe auch

markenrecht/gebuehren.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1