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patentrecht:veroeffentlichung_des_hinweises_auf_die_erteilung
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Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung

§ 32 (5) PatG

Das Patentblatt enthält regelmäßig erscheinende Übersichten über die Eintragungen im Register, soweit sie nicht nur den regelmäßigen Ablauf der Patente oder die Eintragung und Löschung ausschließlicher Lizenzen betreffen, und Hinweise auf die Möglichkeit der Einsicht in die Akten von Patentanmeldungen.

§ 32 (1), (4) PatG → Veröffentlichungen des Patentamts
§ 32 (2) PatG → Offenlegungsschrift
§ 32 (3) PatG → Patentschrift

siehe auch

§ 33 PatG → Entschädigungsanspruch
Vor der Patenterteilung können Rechte aus einer öffentlich einsehbaren Anmeldung geltend gemacht werden.

§§ 26 bis 33 PatG → Patentamt

PatG → Patentgesetz
Das zentrale Gesetz für den Schutz technischer Erfindungen; das Patentrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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