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Artikel 93 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung durch das Europäische Patentamt.
Artikel 93 (1) EPÜ → Zeitpunkt der Veröffentlichung
Beschreibt den Zeitpunkt, zu dem die europäische Patentanmeldung veröffentlicht wird.
Artikel 93 (2) EPÜ → Gleichzeitige Veröffentlichung mit der europäischen Patentschrift
Erklärt, dass die europäische Patentanmeldung gleichzeitig mit der europäischen Patentschrift veröffentlicht wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.
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