Der relevante Zeitpunkt für die Auslegung eines Patentanspruchs zur Beurteilung der Gültigkeit ist der Anmeldetag (oder Prioritätstag) der Anmeldung, die zum Patent geführt hat.1)
Für die Ermittlung des Gegenstands der geschützten Erfindung sind das zum Anmelde- oder Prioritätstag vorhandene Fachwissen sowie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einschlägigen Fachwelt maßgeblich; nachträglich gewonnene Erkenntnisse, etwa aus Nachveröffentlichungen oder späteren Änderungen externer Dokumente, können nicht zur Auslegung des Patentanspruchs herangezogen werden.2))
Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausführbarkeit einer patentierten Erfindung ist ebenfalls der Anmelde- oder Prioritätstag; es genügt nicht, wenn die Lehre nur unter zusätzlicher Berücksichtigung späterer Entwicklungen und Erkenntnisse ausführbar geworden ist.3))
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