Das Europäische Patentamt führt ein Europäisches Patentregister [→ https://register.epo.org], in das die in der Ausführungsordnung genannten Angaben eingetragen werden.
Artikel 127 S. 2 EPÜ → Zeitpunkt der Eintragung in das Europäische Patentregister
Artikel 127 S. 3 EPÜ → Öffentlichkeit der Einsichtnahme in das Europäische Patentregister
Regel 143 (1) EPÜ → Angaben im Europäischen Patentregister
Regel 143 (2) EPÜ → Vom Präsidenten bestimmte Angaben im Europäischen Patentregister
Artikel 14 (8) EPÜ → Sprache der Angaben im Europäischen Patentregister
Regel 21 (2) EPÜ → Berichtigung einer unrichtigen Erfindernennung im Europäischen Patentregister
Regel 22 (1) EPÜ → Eintragung von Rechtsübergängen
Regel 23 (1) EPÜ → Eintragung von Lizenzen und anderen Rechten
Änderungen des Inhalts des Europäischen Patentregisters erfolgen parallel zur Öffentlichen Online-Akteneinsicht und zu den im Rahmen von Register Plus der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Daten und Informationen (siehe Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 15. August 2006 über die Durchführung der Akteneinsicht und über die Online-Abfrage des Europäischen Patentregisters, ABl. EPA 2006, 535) und werden nicht mehr besonders bekannt gemacht.
Siehe hierzu Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 1/97.
Artikel 127-132 EPÜ → Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden
Teil 7 EPÜ → Gemeinsame Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
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