Gesetzlich erlaubte Nutzungen

Abschnitt 6 UrhG, Unterabschnitt 1

§ 44a UrhG → Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
§ 44b UrhG → Text und Data Mining
§ 45 UrhG → Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
§ 45a UrhG → Behinderte Menschen
§ 45b UrhG → Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
§ 45c UrhG → Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 45d UrhG → Gesetzlich erlaubte Nutzung für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung und vertragliche Nutzungsbefugnis
§ 46 UrhG → Sammlungen für den religiösen Gebrauch
§ 47 UrhG → Schulfunksendungen
§ 48 UrhG → Öffentliche Reden
§ 49 UrhG → Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
§ 50 UrhG → Berichterstattung über Tagesereignisse
§ 51 UrhG → Zitate
§ 51a UrhG → Karikatur, Parodie und Pastiche
§ 52 UrhG → Öffentliche Wiedergabe
§ 52a UrhG → weggefallen Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
§ 52b UrhG → weggefallen Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53 UrhG → Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§ 53a UrhG → Kopienversand auf Bestellung

§ 87i UrhG

§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

siehe auch

§ 87f-k UrhG → Schutz des Presseverlegers

Abschnitt 6, Unterabschnitt 1 UrhG → Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen