Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


urheberrecht:menschen_mit_einer_seh-_oder_lesebehinderung
KIerzeugt oder bearbeitet

Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45b des UrhG regelt die urheberrechtlichen Befugnisse von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung.

§ 45b Abs. 1 UrhG → Vervielfältigung und Umwandlung von Werken
Erlaubt die Vervielfältigung und Umwandlung von Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung.

§ 45b Abs. 2 UrhG → Definition von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
Definiert den Begriff der Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung.

siehe auch

UrhG, Abschnitt 6, Unterabschnitt 1 → Gesetzlich erlaubte Nutzungen
Behandelt die gesetzlich erlaubten Nutzungen von Werken, wie vorübergehende Vervielfältigungshandlungen und die Nutzung für den Unterricht.

urheberrecht/menschen_mit_einer_seh-_oder_lesebehinderung.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge