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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:inhalt_des_erteilungsantrages

finanzcheck24.de

Inhalt des Erteilungsantrags

§ 4 (2) Nr.1 PatV

Der Antrag muss enthalten:

1. folgende Angaben zum Anmelder:

a) wenn der Anmelder eine natürliche Person ist: Vornamen und Namen oder, falls die Eintragung unter der Firma des Anmelders erfolgen soll, die Firma, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, sowie die Anschrift des Wohn- oder Firmensitzes mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort,

b) wenn der Anmelder eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist:

aa) Name oder Firma, Rechtsform sowie Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Sitzes; die Bezeichnung der Rechtsform kann auf übliche Weise abgekürzt werden; wenn die juristische Person oder Personengesellschaft in einem Register eingetragen ist, müssen die Angaben dem Registereintrag entsprechen;

bb) bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusätzlich Name und Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters;

2. eine kurze und genaue Bezeichnung der Erfindung;

3. die Erklärung, dass für die Erfindung die Erteilung eines Patents beantragt wird;

4. gegebenenfalls die Angabe eines Vertreters;

5. die Unterschrift aller Anmelder oder deren Vertreter.

§ 4 (1) PatV → Form des Erteilungsantrages
§ 4 (3) PatV → Angaben zum ausländischen Anmelder
§ 4 (4) PatV → Nennung der Anmeldenummer im Erteilungsantrag
§ 4 (5) PatV → Angabe der Vertreternummer oder der allgemeinen Vollmacht im Erteilungsantrag
§ 4 (6) PatV → Glaubhaftmachung der Zeichnungsbefugnis
§ 4 (7) PatV → Sonderung der Angaben zum geographischen Herkunftsort biologischen Materials

§ 4 (2) Nr.2 PatV

Der Antrag muss enthalten:

2. eine kurze und genaue Bezeichnung der Erfindung;

§ 4 (2) Nr.3 PatV

Der Antrag muss enthalten:

3. die Erklärung, dass für die Erfindung die Erteilung eines Patents oder eines Zusatzpatents beantragt wird;

§ 4 (2) Nr.4 PatV

Der Antrag muss enthalten:

4. falls ein Vertreter bestellt worden ist, seinen Namen und seine Anschrift;

§ 4 (2) Nr.5 PatV

Der Antrag muss enthalten:

5. die Unterschrift aller Anmelder oder deren Vertreter;

§ 4 (2) Nr.6 PatV

Der Antrag muss enthalten:

6. falls ein Zusatzpatent beantragt wird, so ist auch das Aktenzeichen der Hauptanmeldung oder die Nummer des Hauptpatents anzugeben.

siehe auch

§ 34 (3) Nr. 2 PatG → Erteilungsantrag
§§ 3 bis 14 PatV → Patentanmeldungen (PatG); Patentverfahren
PatV → Patentverordnung
PatG → Patentgesetz

patentrecht/inhalt_des_erteilungsantrages.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1