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Ein Patentverfahren ist der rechtliche Prozess, der zur Erteilung eines Patents führt und die Verwaltung sowie den Schutz der damit verbundenen Rechte umfasst. Es beginnt mit der Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Das Patentrecht regelt verschiedene Verfahren, darunter das Erteilungsverfahren, das Einspruchsverfahren, das Nichtigkeitsverfahren, das Zwangslizenzverfahren und Patentstreitsachen.
Das Erteilungsverfahren umfasst die Patentanmeldung (§ 34 PatG), die Prüfung der Patentfähigkeit (§ 45 PatG) und die Erteilung des Patents (§ 49 PatG).
Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung kann Einspruch [→ Einspruchsverfahren] gegen das Patent erhoben werden (§ 59 PatG).
Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann das Patent auf Antrag für nichtig erklärt werden (§ 81 PatG) [→ Nichtigkeitsverfahren]. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Zwangslizenz erteilt werden (§ 24 PatG) [→ Zwangslizenzverfahren].
Bei Patentstreitsachen regelt das Patentrecht Ansprüche des Patentinhabers wie Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung (§§ 139 ff. PatG) [→ Patentverletzungsverfahren].
PatG → Patentgesetz
Regelt die Grundlagen des deutschen Patentrechts, einschließlich der Voraussetzungen für die Erteilung von Patenten und deren Schutzumfang.
PatV → Patentverordnung
Enthält detaillierte Ausführungsbestimmungen zum Patentgesetz und regelt insbesondere das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
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