Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:form_des_erteilungsantrages
KIerzeugt oder bearbeitet

Form der Einreichung

§ 4 der Patentverordnung (PatV) definiert die erforderlichen Angaben und Formvorschriften für die schriftliche Anmeldung zur Erteilung eines Patents.

§ 4 (1) PatV

Der Antrag auf Erteilung des Patents (§ 34 Abs. 3 Nr. 2 des Patentgesetzes) oder eines Zusatzpatents (§ 16 des Patentgesetzes) ist auf dem vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatt oder als Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben einzureichen.

siehe auch

Übergeordnete Seite

  • ↑ Erteilungsantrag
    Definiert die erforderlichen Angaben und Formvorschriften für die schriftliche Anmeldung zur Erteilung eines Patents.

§ 34 (3) Nr. 2 PatG → Erteilungsantrag

patentrecht/form_des_erteilungsantrages.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge