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privatrecht:schuldverhaeltnis

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Schuldverhältnis

Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis.

Ein Schuldverhältnis bezeichnet ein zwischen zwei oder mehreren Personen bestehendes Rechtsverhältnis [→ Vertrag], aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern [→ Forderung kann.

Ein Schuldverhältnis bildet die Anspruchsgrundlage für eine Forderung im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB.

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

siehe auch

privatrecht/schuldverhaeltnis.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1