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privatrecht:rechtsverhaeltnis

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Rechtsverhältnis

Ein Rechtsverhältnis bezeichnet eine rechtliche Beziehung zwischen zwei oder mehr Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen), die durch Rechte und Pflichten [→ Vertrag, Schuldverhältnis] charakterisiert ist.

siehe auch

Recht
Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

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