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privatrecht:schuldrecht
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Schuldrecht

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt.

Das Schuldrecht befasst sich mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen [→ Anspruch].

siehe auch

→ Recht

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