Teil 1 - Kapitel 2 EPÜ:
Art. 5 EPÜ → Rechtsstellung
Art. 6 EPÜ → Sitz
Art. 7 EPÜ → Dienststellen des Europäischen Patentamts
Art. 8 EPÜ → Vorrechte und Immunitäten
Art. 9 EPÜ → Haftung
Art. 1 - 51 EPÜ (Teil 1) → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Die Organisation hat ihren Sitz in München.
Das Europäische Patentamt befindet sich in München. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.
Artikel 1-4a → Allgemeine Vorschriften
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
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