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deutsches_patent-_und_markenamt

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Deutsches Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Es hat seinen Sitz in München.

§ 26 (1) PatG → Patentamt
§ 26 (2) PatG → Mitglieder des Patentamts
§ 26 (3) PatG → Technische Mitglieder des Patentamts
§ 26 (4) PatG → Hilfsmitglieder

DPMAV → Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
§ 1 (1) DPMAV → Präsident
§ 1 (2) DPMAV → Übertragung von Verordnungsermächtigungen

Beschlüsse des DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist das zentrale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.

Mit seinen rund 2 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt.1)

Die Beschäftigen in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte.2)

Das Deutsche Patent- und Markenamt zählt mit über 60.000 angemeldeten Patenten und mehr als 80.000 Markenanmeldungen pro Jahr zu den weltweit größten und bedeutendsten Institutionen dieser Art.3)

Zusammen mit seinen Vorläufern - dem Kaiserlichen Patentamt und dem Reichspatentamt in Berlin - kann das DPMA auf eine über 130-jährige Geschichte zurückblicken.4)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) arbeitet weiterhin kostendeckend. Das Amt erzielte im Jahr 2009 Einnahmen in Höhe von 293,3 Millionen Euro. Darin sind die Einnahmen des Bundespatentgerichts enthalten.5)

siehe auch

1)
DPMA-Pressemitteilung vom 1.03.2011
2) , 4) , 5)
DPMA-Pressemitteilung vom 15.03.2010
3)
DPMA-Pressemitteilung vom 15.01.2009
deutsches_patent-_und_markenamt.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1