§ 13 des DesignG regelt die Bestimmung des Anmeldetags eines Designs und die Ersetzung des Anmeldetags durch den Prioritätstag bei wirksamer Prioritätsinanspruchnahme.
§ 13 (1) DesignG → Festlegung des Anmeldetags
Bestimmt, dass der Anmeldetag der Tag des Eingangs der Anmeldeunterlagen mit den Angaben nach § 11 Absatz 2 beim Deutschen Patent- und Markenamt oder, sofern bestimmt, bei einem Patentinformationszentrum ist.
§ 13 (2) DesignG → Prioritätstag anstelle des Anmeldetags
Stellt klar, dass bei wirksamer Priorität der Prioritätstag für bestimmte Vorschriften an die Stelle des Anmeldetags tritt.
DesignG, Abschnitt 3 → Eintragungsverfahren
Beschreibt das Anmelde- und Eintragungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt, einschließlich Prioritätsrechten, Prüfung und Bekanntmachung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de