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ep:wirkungen_des_europaeischen_patents_und_der_europaeischen_patentanmeldung
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Wirkungen des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung

Teil 2 - Kapitel 3 EPÜ:
Art. 63 EPÜ → Laufzeit des europäischen Patents
Art. 64 EPÜ → Rechte aus dem europäischen Patent
Art. 65 EPÜ → Übersetzung des europäischen Patents
Art. 66 EPÜ → Wirkung der europäischen Patentanmeldung als nationale Anmeldung
Art. 67 EPÜ → Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach Veröffentlichung
Art. 68 EPÜ → Wirkung des Widerrufs oder der Beschränkung des europäischen Patents
Art. 69 EPÜ → Schutzbereich
Art. 70 EPÜ → Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung oder eines europäischen Patents

Die in Artikel 100 Buchstaben a bis c EPÜ vorgesehenen Einspruchsgründe entsprechen inhaltlich den in Artikel 138 Absatz 1 Buchstaben a bis c EPÜ und Artikel 65 Absatz 2 EPGÜ genannten Gründen für die Nichtigerklärung eines europäischen Patents; sowohl im Einspruchs- als auch im Nichtigkeitsverfahren richtet sich der maßgebliche beanspruchte Gegenstand nach den Patentansprüchen in Verbindung mit Artikel 69 EPÜ, und die Wirkungen eines Widerrufs oder einer Beschränkung ergeben sich einheitlich aus Artikel 68 EPÜ.1)

Art. 52 - 74 EPÜ (Teil 2) → Materielles Patentrecht
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

siehe auch

1)
EPA, Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 4. Oktober 2023 – T 0367/20
ep/wirkungen_des_europaeischen_patents_und_der_europaeischen_patentanmeldung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund

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