Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:wirkung_des_widerrufs_oder_der_beschraenkung_des_europaeischen_patents

finanzcheck24.de

Wirkung des Widerrufs oder der Beschränkung des europäischen Patents

Artikel 68 EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des darauf erteilten europäischen Patents als von Anfang an nicht eingetreten gelten, wenn das Patent im Einspruchs-, Beschränkungs- oder Nichtigkeitsverfahren widerrufen oder beschränkt worden ist.

Artikel 68 (1) EPÜ

Die in den Artikeln 64 und 67 vorgesehenen Wirkungen der europäischen Patentanmeldung und des darauf erteilten europäischen Patents gelten in dem Umfang, in dem das Patent im Einspruchs-, Beschränkungs- oder Nichtigkeitsverfahren widerrufen oder beschränkt worden ist, als von Anfang an nicht eingetreten.

siehe auch

EPÜ, Teil 2, Kapitel III → Wirkungen des europäischen Patents und der europäischen Patentanmeldung
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.

ep/wirkung_des_widerrufs_oder_der_beschraenkung_des_europaeischen_patents.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 19:32 von areichelt