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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:inhalt_der_beschreibung

finanzcheck24.de

Inhalt der Beschreibung

siehe auch

Inhalt der Beschreibung

Regel 42 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, welche Angaben die Beschreibung einer europäischen Patentanmeldung enthalten muss.

Regel 42 (1) EPÜ → Angaben in der Beschreibung
Beschreibt, welche Angaben die Beschreibung enthalten muss.

Regel 42 (2) EPÜ → Reihenfolge der Angaben
Erklärt, dass die Beschreibung in der angegebenen Art und Weise sowie Reihenfolge abzufassen ist.

siehe auch

AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt.

ep/inhalt_der_beschreibung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1