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ep:aufgabe_loesung_und_vorteile_der_erfindung

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Aufgabe, Lösung und Vorteile der Erfindung

Regel 42 (1) c) EPÜ

In der Beschreibung ist die Erfindung, wie sie in den Patentansprüchen gekennzeichnet ist, so darzustellen, dass danach die technische Aufgabe, auch wenn sie nicht ausdrücklich als solche genannt ist, und deren Lösung verstanden werden können; außerdem sind gegebenenfalls vorteilhafte Wirkungen der Erfindung unter Bezugnahme auf den bisherigen Stand der Technik anzugeben;

Nach Auffassung der Kammer gibt die Anforderung in Artikel 84 EPÜ, zweiter Satz, dass die Ansprüche von der Beschreibung gestützt werden müssen, wie auch die entsprechenden Formulierungen in den anderen Amtssprachen, einen unmittelbaren und eindeutigen Hinweis auf die Funktion der Beschreibung als Stütze für das Verständnis des Gegenstands der Ansprüche; diese Bestimmung wird in erster Linie angewandt, um zu verlangen, dass die Ansprüche mit der technischen Lehre der Beschreibung in Einklang gebracht werden oder dass die Beschreibung an die Offenbarung derselben Erfindung wie in den Ansprüchen angepasst wird, wobei diese Maßnahmen letztlich auf die Beseitigung von Unstimmigkeiten gerichtet sind, um die Stützfunktion der Beschreibung als Hilfe zum Verständnis der Ansprüche zu ermöglichen.1)

Ist die Erfindung gemäß der Beschreibung enger oder anders als diejenige im Anspruch gefasst, kann die Stützfunktion der Beschreibung nach Artikel 84 EPÜ nicht erfüllt werden, da eine Auslegung auf dieser Grundlage keine Veranschaulichung des Gegenstands des Anspruchs mit Hilfe der Beschreibung darstellen würde, sondern eine Beschränkung oder Änderung des Schutzumfangs der Erfindung.2)

Regel 42 (1) a) EPÜ → Technisches Gebiet der Erfindung
Regel 42 (1) b) EPÜ → Würdigung des Standes der Technik
Regel 42 (1) d) EPÜ → Beschreibung der Zeichnungen
Regel 42 (1) e) EPÜ → Beschreibung der Ausführungsbeispiele der Erfindung
Regel 42 (1) f) EPÜ → Ausführungen zur gewerblichen Anwendbarkeit der Erfindungen

Regel 42 (2) EPÜ → Abfassung der Beschreibung der Erfindung

Regel 41-50 → Anmeldebestimmungen

Aufgabe der Erfindung

siehe auch

1) , 2)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.3.06, Entscheidung vom 23. Januar 2023 – T 0169/20
ep/aufgabe_loesung_und_vorteile_der_erfindung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund