Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:einreichung_und_erfordernisse_der_europaeischen_patentanmeldung

finanzcheck24.de

Einreichung und Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung

Teil 3 - Kapitel 1 EPÜ:
Art. 75 EPÜ → Einreichung der europäischen Patentanmeldung
Art. 76 EPÜ → Europäische Teilanmeldung
Art. 77 EPÜ → Weiterleitung europäischer Patentanmeldungen
Art. 78 EPÜ → Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung
Art. 79 EPÜ → Benennung der Vertragsstaaten
Art. 80 EPÜ → Anmeldetag
Art. 81 EPÜ → Erfindernennung
Art. 82 EPÜ → Einheitlichkeit der Erfindung
Art. 83 EPÜ → Offenbarung der Erfindung
Art. 84 EPÜ → Patentansprüche
Art. 85 EPÜ → Zusammenfassung
Art. 86 EPÜ → Jahresgebühren für die europäische Patentanmeldung

Gleiches gilt für andere Vorschriften des Teils III EPÜ, wie die Artikel 80, 85 oder 87 EPÜ, die zwar nicht nach Artikel 101 EPÜ geprüft werden, aber gleichwohl Bestimmungen enthalten können, die zur Klärung von Rechtsfragen in Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren herangezogen werden können; so wurde beispielsweise in G 2/98 (Gründe 6.2) der Wortlaut des Artikels 84 EPÜ als rechtliche Grundlage dafür herangezogen, wie der Begriff Erfindung in Artikel 87 (1) EPÜ und in anderen Bestimmungen des EPÜ auszulegen ist.1)

Art. 75 - 89 EPÜ (Teil 3) → Europäische Patentanmeldung
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

siehe auch

1)
EPA, Technische Beschwerdekammer 3.3.06, Entscheidung vom 23. Januar 2023 – T 0169/20
ep/einreichung_und_erfordernisse_der_europaeischen_patentanmeldung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund