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→ Ausführbarkeit der Erfindung (Artikel 83 EPÜ)
Artikel 83 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass die Erfindung in der europäischen Patentanmeldung so deutlich und vollständig offenbart sein muss, dass ein Fachmann sie ausführen kann.
Die Erfindung ist in der europäischen Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.
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