Besondere Übereinkommen

Teil 9 EPÜ:
Art. 142 EPÜ → Einheitliche Patente
Art. 143 EPÜ → Besondere Organe des Europäischen Patentamts
Art. 144 EPÜ → Vertretung vor den besonderen Organen
Art. 145 EPÜ → Engerer Ausschuss des Verwaltungsrats
Art. 146 EPÜ → Deckung der Kosten für die Durchführung besonderer Aufgaben
Art. 147 EPÜ → Zahlungen aufgrund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen Patents erhobenen Gebühren
Art. 148 EPÜ → Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens
Art. 149 EPÜ → Gemeinsame Benennung
Art. 149a EPÜ → Andere Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

siehe auch