Unionsmarken sind einheitliche Markenrechte mit Schutzwirkung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die materiell‑rechtlichen und prozessualen Grundlagen ergeben sich primär aus der Unionsmarkenverordnung (UMV); flankierend enthalten §§ 119–125a MarkenG Verweis‑, Zuständigkeits‑ und Vollstreckungsregeln für die Behandlung von Unionsmarken in Deutschland.
Teil 6, Abschnitt 2 [→ Unionsmarken] des Markengesetzes regelt den Schutz und die Durchsetzung von Unionsmarken, die innerhalb der Europäischen Union gültig sind.
MarkenG, Teil 6, Abschnitt 2 [→ Unionsmarken]
Regelt den Schutz und die Durchsetzung von Unionsmarken, die innerhalb der Europäischen Union gültig sind.
UMV → Unionsmarkenverordnung
Liefert die materiell‑rechtlichen und prozessualen Grundlagen des Unionsmarkenrechts.
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