Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
§ 121 des MarkenG regelt die Umwandlung von Unionsmarken in nationale Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt.
§ 121 Abs. 1 MarkenG → Fälligkeit der Gebühren bei Umwandlungsantrag
Bestimmt Fälligkeit der Gebühren bei Umwandlungsantrag.
§ 121 Abs. 2 MarkenG → Behandlung von Umwandlungsanträgen nicht eingetragener Unionsmarken
Regelt Behandlung von Anträgen nicht eingetragener Unionsmarken.
§ 121 Abs. 3 MarkenG → Eintragung bereits eingetragener Unionsmarken
Regelt Eintragung bereits eingetragener Unionsmarken.
§ 121 Abs. 4 MarkenG → Anwendung weiterer Vorschriften auf Umwandlungsanträge
Bestimmt Anwendung weiterer Vorschriften auf Umwandlungsanträge.
§§ 119 ff MarkenG → Unionsmarken
Regelt den Schutz und die Durchsetzung von Unionsmarken, die innerhalb der Europäischen Union gültig sind.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de