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markenrecht:marken_als_vermoegenswerte
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Marken als Vermögenswerte

Marken stellen Vermögenswerte dar, da durch die Verleihung des Markenrechts ein dingliches Recht an ihnen begründet wird, welches einen Teil des Vermögens darstellen kann.

Marken sind, ohne entsprechende bilanzrechtliche Differenzierung, immaterielle Vermögenswerte im Sinne von Art. 14 GG, und zwar unabhängig vom Inhaber.1)

siehe auch

1)
BPatG, 29. Senat, Beschluss vom 15. April 2026 - 29 W (pat) 35/23
markenrecht/marken_als_vermoegenswerte.txt · Zuletzt geändert: von mfreund

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