Anzeigen:
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Ungeachtet des Absatzes 1 können Verantwortliche durch das Recht der Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bei der Verarbeitung zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe, einschließlich der Verarbeitung zu Zwecken der sozialen Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit, die Aufsichtsbehörde zu konsultieren und deren vorherige Genehmigung einzuholen.
DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de