Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

designrecht:angaben_ohne_einfluss_auf_den_schutzumfang_des_designs

finanzcheck24.de

Angaben ohne Einfluss auf den Schutzumfang des Geschmacksmusters

§ 11 (6) DesignG

Die Angaben nach den Absätzen 3 und 5 Nummer 3 haben keinen Einfluss auf den Schutzumfang des eingetragenen Designs.

§ 11 (1) DesignG → Designanmeldung
§ 11 (2) DesignG → Inhalt der Designanmeldung
§ 11 (4) DesignG → Anmeldungserfordernisse nach der Designverordnung
§ 11 (5) DesignG → Fakultativer Inhalt der Designanmeldung
§ 11 (7) DesignG → Rücknahme der Anmeldung

§ 38 (2) DesignG → Schutzumfang

Auslegung der Darstellungen des Musters

Auch die (obligatorische) Angabe der Erzeugnisse, in die das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 GeschmMG; Art. 36 Abs. 2 GGV), und das (fakultative) Verzeichnis mit der Warenklasse oder den Warenklassen, in die das Geschmacksmuster einzuordnen ist (§ 11 Abs. 4 Nr. 3 GeschmMG), oder die (fakultative) Klassifikation der Erzeugnisse, in die das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll (Art. 36 Abs. 3 Buchst. d GGV), kommen als Auslegungsmittel in Betracht.1) [→ Auslegung der Darstellungen des Musters]

Die Angaben nach § 11 Abs. 2 Nr. 4 GeschmMG oder Art. 36 Abs. 2 GGV (Erzeugnis) und § 11 Abs. 4 Nr. 3 GeschmMG oder Art. 36 Abs. 3 Buchst. d GGV (Erzeugnisklasse) haben zwar gemäß § 11 Abs. 5 GeschmMG keinen Einfluss auf den Schutzumfang des Geschmacksmusters und beeinträchtigen gemäß Art. 36 Abs. 6 GGV nicht den Schutzumfang des Geschmacksmusters als solchen. Das gilt nach Art. 36 Abs. 6 GGV - anders als nach § 11 Abs. 5 GeschmMG2) - auch für die Angaben gemäß Art. 36 Abs. 2 GGV (Beschreibung). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, diese Angaben zur Bestimmung des Schutzgegenstandes des Geschmacksmusters heranzuziehen.3)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 124/10 - Weinkaraffe; m.V.a. Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein aaO § 37 Rn. 1 und 11
2)
vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 55 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte
3)
BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 124/10 - Weinkaraffe; m.V.a. v. Falckenstein in Eichmann/v. Falckenstein aaO § 11 Rn. 63 und 87
designrecht/angaben_ohne_einfluss_auf_den_schutzumfang_des_designs.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1