Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Art. 4 der DSGVO definiert die zentralen Begriffe, die für das Verständnis und die Anwendung der Verordnung wesentlich sind.
Art. 4 Nr. 1 DSGVO → Personenbezogene Daten
Bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Art. 4 Nr. 2 DSGVO → Verarbeitung personenbezogener Daten
Erfasst jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob er automatisiert ist.
Art. 4 Nr. 3 DSGVO — „Einschränkung der Verarbeitung“
Meint die Markierung von Daten, um deren Verarbeitung einzuschränken.
Art. 4 Nr. 4 DSGVO — „Profiling“
Bezeichnet die automatisierte Verarbeitung zur Bewertung persönlicher Aspekte einer Person.
Art. 4 Nr. 5 DSGVO — „Pseudonymisierung“
Erfasst die Verarbeitung, bei der Daten ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer Person zugeordnet werden können.
Art. 4 Nr. 6 DSGVO — „Dateisystem“
Meint jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich ist.
Art. 4 Nr. 7 DSGVO — „Verantwortlicher“
Bezeichnet die Stelle, die über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet.
Art. 4 Nr. 8 DSGVO → Auftragsverarbeiter
Erfasst die Stelle, die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Art. 4 Nr. 9 DSGVO — „Empfänger“
Bezeichnet die Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden.
Art. 4 Nr. 10 DSGVO — „Dritter“
Meint jede Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter.
Art. 4 Nr. 11 DSGVO → Einwilligung der betroffenen Person
Bezeichnet die freiwillige, informierte und unmissverständliche Willensbekundung zur Datenverarbeitung.
Art. 4 Nr. 12 DSGVO — „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“
Erfasst Sicherheitsverletzungen, die zu unbefugtem Zugang oder Verlust von Daten führen.
Art. 4 Nr. 13 DSGVO — „genetische Daten“
Bezeichnet Daten zu genetischen Eigenschaften, die Informationen über die Physiologie oder Gesundheit liefern.
Art. 4 Nr. 14 DSGVO — „biometrische Daten“
Erfasst Daten zu Merkmalen, die die Identifizierung einer Person ermöglichen oder bestätigen.
Art. 4 Nr. 15 DSGVO → Gesundheitsdaten
Bezeichnet Daten zur körperlichen oder geistigen Gesundheit einer Person.
Art. 4 Nr. 16 DSGVO — „Hauptniederlassung“
Meint den Ort der Hauptverwaltung oder der wesentlichen Entscheidungsfindung in der Union.
Art. 4 Nr. 17 DSGVO — „Vertreter“
Bezeichnet die in der Union niedergelassene Person, die den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter vertritt.
Art. 4 Nr. 18 DSGVO — „Unternehmen“
Erfasst jede Person oder Vereinigung, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Art. 4 Nr. 19 DSGVO — „Unternehmensgruppe“
Bezeichnet eine Gruppe aus einem herrschenden Unternehmen und abhängigen Unternehmen.
Art. 4 Nr. 20 DSGVO → verbindliche interne Datenschutzvorschriften
Erfasst Maßnahmen zum Schutz von Daten bei Übermittlungen innerhalb einer Unternehmensgruppe.
Art. 4 Nr. 21 DSGVO → Aufsichtsbehörde
Bezeichnet eine unabhängige staatliche Stelle, die von einem Mitgliedstaat eingerichtet wurde.
Art. 4 Nr. 22 DSGVO — „betroffene Aufsichtsbehörde“
Meint eine Aufsichtsbehörde, die von der Datenverarbeitung betroffen ist.
Art. 4 Nr. 23 DSGVO — „grenzüberschreitende Verarbeitung“
Erfasst die grenzüberschreitende Verarbeitung von Daten innerhalb der Union.
Art. 4 Nr. 24 DSGVO — „maßgeblicher und begründeter Einspruch“
Bezeichnet einen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Verordnung.
Art. 4 Nr. 25 DSGVO — „Dienst der Informationsgesellschaft“
Erfasst eine Dienstleistung im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/1535.
Art. 4 Nr. 26 DSGVO — „internationale Organisation“
Bezeichnet eine völkerrechtliche Organisation oder Einrichtung, die durch internationale Übereinkünfte geschaffen wurde.
DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung
Regelt den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union.
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