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internetrecht:berichte_der_kommission
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Berichte der Kommission

Art. 97 der DSGVO regelt die Berichterstattung der Kommission über die Bewertung und Überprüfung der Verordnung.

Art. 97 Abs. 1 DSGVO → Vorlage von Berichten an das Europäische Parlament und den Rat
Verpflichtet die Kommission zur regelmäßigen Berichterstattung an das Europäische Parlament und den Rat.

Art. 97 Abs. 2 DSGVO → Prüfung der Anwendung und Wirkungsweise bestimmter Kapitel
Bestimmt die Prüfung der Anwendung und Wirkungsweise bestimmter Kapitel.

Art. 97 Abs. 3 DSGVO → Anforderung von Informationen
Ermächtigt die Kommission zur Anforderung von Informationen.

Art. 97 Abs. 4 DSGVO → Berücksichtigung von Standpunkten und Feststellungen
Legt fest, dass Standpunkte und Feststellungen berücksichtigt werden.

Art. 97 Abs. 5 DSGVO → Vorlage von Änderungsvorschlägen
Ermächtigt die Kommission zur Vorlage von Änderungsvorschlägen.

siehe auch

Übergeordnete Seite

  • ↑ Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO)
    Regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr in der Europäischen Union, mit dem Ziel, die Datenschutzrechte zu stärken und einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.

DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung

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