Gewerbliche Schutzrechte

Schutzrechtsverletzung
Patentschutz (Patent)
Gebrauchsmusterschutz (Gebrauchsmuster)
Markenschutz (Marke)
Geschmacksmusterschutz (Geschmacksmuster)
Urheberrechtsschutz (Urheberrecht)
Wettbewerbsrecht

Anmeldung gewerblicher Schutzrechte
Umschreibung eines gewerblichen Schutzrechts

Die Legitimation des Patentwesen besteht darin, dass dem Erfinder, weil dies der Gesellschaft als Ganzes Fortschritt und damit verbunden offensichtlich Vorteile bringt, für die Offenbarung seiner Erfindung ein zeitlich begrenztes Monopolrecht eingeräumt wird, das ihn in dem Rahmen, für den es erteilt wird, vor der Konkurrenz der Mitbewerber schützt.

Es ist grundsätzlich Sache des Verletzers, sich vor Aufnahme der Herstellung oder des Vertriebs eines technischen Erzeugnisses zu vergewissern, dass damit nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden.1)

Nationale Schutzrechte:

PatG → Patent
MarkenG → Marke
GebrMG → Gebrauchsmuster
GeschmMG → Geschmacksmuster

Europäische Schutzrechte:

GM → Gemeinschaftsmarke
EP → Europäisches Patent
EU → Einheitliches europäisches Patent

Internationale Schutzrechte:

PCT → Internationale Patentanmeldungen
IR → Internationale Marke

siehe auch

Immaterialgüterrecht
Gewerblicher Rechtsschutz

1)
BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - X ZR 102/19 - Aminosäureproduktion; m.V.a. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - X ZR 150/98, BGHZ 146, 217 = GRUR 2001, 323, 327 - Temperaturwächter; Urteil vom 5. Mai 2020 - KZR 36/17, BGHZ 225, 269 = GRUR 2020, 961 Rn. 109 - FRAND-Einwand I