Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§ 3 (1) AGG → Unmittelbare Benachteiligung
§ 3 (2) AGG → Mittelbare Benachteiligung
§ 3 (3) AGG → Belästigung
§ 3 (4) AGG → Sexuelle Belästigung
§ 3 (5) AGG → Anweisung zur Benachteiligung einer Person

§§ 19 bis 21 AGG → Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19 (1) AGG → Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 19 (2) AGG → Benachteiligungsverbot bei sonstigen Schhuldverhältnissen
§ 19 (3) AGG → Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Vermietung von Wohnraum
§ 19 (4) AGG → Ausnahme erbrechtlicher Schuldverhältnisse aus dem Benachteiligungsverbot
§ 19 (5) AGG → Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz von zivilrechtlichen Schuldverhältnissen, die eine besondere Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründen

Ethnische Herkunft
Begründung eines zivilrechtlichen Schuldverhältnisses

siehe auch

Art. (3) GG → Diskriminierungsverbot