Erstellung des europäischen Recherchenberichts

Artikel 92 EPÜ 2000

Das Europäische Patentamt erstellt und veröffentlicht nach Maßgabe der Ausführungsordnung einen europäischen Recherchenbericht zu der europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage der Patentansprüche unter angemessener Berücksichtigung der Beschreibung und der vorhandenen Zeichnungen.

Regel 61 EPÜ → Inhalt des europäischen Recherchenberichts
Regel 38 (1) EPÜ 2000 → Recherchengebühr
Regel 63 EPÜ → Unvollständige Recherche
Regel 64 EPÜ → Europäischer Recherchenbericht bei mangelnder Einheitlichkeit
Regel 65 EPÜ → Übermittlung des europäischen Recherchenberichts
R. 66 EPÜ → Endgültiger Inhalt der Zusammenfassung

Recherche im Internet

Bei der Recherche im Stand der Technik kann auch auf Internetquellen einschließlich Online-Fachzeitschriften, Online-Datenbanken und sonstige Internetseiten zurückgegriffen werden.

Recherche im Internet

Artikel 90-98 EPÜ → Erteilungsverfahren

siehe auch

siehe auch

Teil 4 EPÜ → Erteilungsverfahren
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente