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urheberrecht:verguetungshoehe
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Höhe der Gerätevergütung

§ 54a des UrhG regelt die Bestimmung der Vergütungshöhe für Geräte und Speichermedien im Hinblick auf deren Nutzung für Vervielfältigungen.

§ 54a Abs. 1 UrhG → Maßgeblichkeit der Nutzung für Vergütungshöhe
Bestimmt die Vergütungshöhe basierend auf Nutzung und Schutzmaßnahmen.

§ 54a Abs. 2 UrhG → Angemessenheit der Vergütung für Geräte
Legt die Angemessenheit der Gerätevergütung fest.

§ 54a Abs. 3 UrhG → Berücksichtigung nutzungsrelevanter Eigenschaften
Berücksichtigt nutzungsrelevante Eigenschaften bei der Vergütungshöhe.

siehe auch

§ 54 UrhG → Vergütungspflicht

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