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urheberrecht:presseerzeugnis

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Presseerzeugnis

§ 87f (2) UrhG

Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.

§ 87f (1) UrhG → Recht des Presseverlegers

§ 87f-h UrhG → Schutz des Presseverlegers

siehe auch

§ 87f-h UrhG → Schutz des Presseverlegers

urheberrecht/presseerzeugnis.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1