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patentrecht:unterlassungsanspruch

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Unterlassungsanspruch

§ 139 (1) PatG → Unterlassungsanspruch bei Patentverletzung
Erklärt, dass der Verletzte bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung klagen kann, sogar bei drohender erstmaliger Zuwiderhandlung, mit Ausnahmen für unverhältnismäßige Härten.

patentrecht/unterlassungsanspruch.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/08 05:32 von mfreund