Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
§ 139 (1) PatG → Unterlassungsanspruch bei Patentverletzung
Erklärt, dass der Verletzte bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung klagen kann, sogar bei drohender erstmaliger Zuwiderhandlung, mit Ausnahmen für unverhältnismäßige Härten.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de